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Ethik und Theorie

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KI im neuen Lightroom

Die neue Lightroomversion hat ja auch KI Inhalte. Meine Frage ist, muss man dann die Bilder, die man über Lightroom mit KI bearbeitet, auch nach dem neuen Gesetz vom 2. August 2026 als KI Bilder kennzeichnen? 

Antworten

Ich denke, dass hängt davon ab ob Du die KI generativ einsetzt. Trift also nicht auf Entrauschen oder entfernen störender Elemente zu. Anders würe es wohl aussehen wenn Du mit Firefly arbeiten würdest.
Administrator

Hallo Schlockback,

da die Kennzeichungspflicht nur in "extremen" Fällen gillt, sollten Bildbearbeitungen, die mit LR möglich sind, wohl nicht darunter fallen.

Hier eine Übersicht der Kennzeichnungspflichten:
https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/digitalisierung-und-innovation/...

Dort steht: 
"Beispiele Kennzeichungspflicht:

  • KI-generierte Politikerrede
  • künstlich erzeugtes Interview
  • manipuliertes Unternehmensvideo
  • Synthetische Produktpräsentationen (Produktabbildungen, die nicht auf echten Fotos, Videos oder physischen Prototypen basieren)
  • KI-generiertes Foto eines Firmengebäudes, das echt wirkt
  • KI-generiertes Bild, das suggeriert, ein Ereignis habe tatsächlich stattgefunden"

Soweit ich das sehe, ist es grundsätlzich egal, ob Inhalte generativ sind oder nicht. 
Denn dort steht auch:
"Beispiele keine Kennzeichungspflicht:
  • Rein grafische Illustrationen (Karrikaturen, Comic, Icons, abstrakte Grafiken)
  • Werbeillustrationen
  • Bild nicht wesentlich verändert (Schärfen, Farbkorrektur, Belichtung)
  • Keine Irreführung
  • Wenn Sie unwesentliche Elemente entfernen (z. B. Menschen im Hintergrund entfernen)"

VG
Christian