Ethik und Theorie
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KI im neuen Lightroom
von Der Schlockback
10.09.26 | 21:30
Die neue Lightroomversion hat ja auch KI Inhalte. Meine Frage ist, muss man dann die Bilder, die man über Lightroom mit KI bearbeitet, auch nach dem neuen Gesetz vom 2. August 2026 als KI Bilder kennzeichnen?


Antworten
Hallo Schlockback,
da die Kennzeichungspflicht nur in "extremen" Fällen gillt, sollten Bildbearbeitungen, die mit LR möglich sind, wohl nicht darunter fallen.
Hier eine Übersicht der Kennzeichnungspflichten:
https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/digitalisierung-und-innovation/...
Dort steht:
"Beispiele Kennzeichungspflicht:
Soweit ich das sehe, ist es grundsätlzich egal, ob Inhalte generativ sind oder nicht.
Denn dort steht auch:
"Beispiele keine Kennzeichungspflicht:
VG
Christian
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