Situationen
„75 Jahre deutsches Grundgesetz, 5. Foto“
Heute zu Artikel 5: „Meinungsfreiheit“
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Weitere Infos zu meinem Foto-Projekt: „unsere Verfassung“:
www.derbecke.de
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